Einführung einer Notruf-App für Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ist auf Grundlage der Richtlinie EU 2018/1972 sowie der UN Behindertenrechtskonvention ein gleichwertiger Zugang zu Notrufdiensten zu ermöglichen. Bisher stehen dafür lediglich das Notruf-Fax und der TESS-Relay-Dienst zur Verfügung. Beiden Diensten fehlen entscheidende Merkmale des Sprachnotrufs, wodurch eine Gleichwertigkeit nicht gegeben ist. Eine Notruf-App auf einem Smartphone erfüllt hingegen die entsprechenden Anforderungen an Mobilität, Ortungsgenauigkeit und Ergonomie nahezu gleichwertig zum Sprachnotruf. Der Rollout einer entsprechenden Lösung für Deutschland wird ab Ende des ersten Quartals 2021 in den Leitstellen beginnen. Anschließend wird die App in den einschlägigen Appstores verfügbar gemacht.

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